Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verrechnung von Über- und Unterentnahmen beim Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)
Gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 40/02, EFG 2003 S. 919) sind bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG in der ab 1999 geltenden Fassung Unterentnahmen aus früheren Wj gegenzurechnen. Die anders lautende Bestimmung in § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG gelte erst ab dem VZ 2001.
BBK F. 13 S. 4425