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Geleistete Einlage i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG
Der ausgleichsfähige Verlust in § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG ist nach dem (BFH/NV 2003 S. 894) in Anknüpfung an die in § 171 Abs. 1 HGB getroffene Regelung grundsätzlich auf die zum maßgebenden Bilanz-
S. 634
stichtag tatsächlich bereits geleistete Einlage i. S. eines Zuflusses von Werten in das Gesellschaftsvermögen beschränkt.