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Steuerberatung; | Kausalität zwischen Beratung und Schaden
Ein Schadensersatzanspruch setzt voraus, daß die Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war. Hieran fehlt es, wenn der Mandant die Umstände kannte, hinsichtlich derer der Steuerberater auskunftspflichtig war. Der Mandant war bereits im entschiedenen Fall zu Beginn des Mandatsverhältnisses umfassend über den umsatzsteuerrechtlichen Unterschied zwischen Dauervermietung und Vermietung an Feriengäste beraten worden. Berechnet er trotzdem keine Mehrwertsteuer, hat er sich bewußt für deren Nichtabführung entschieden (LG Freiburg, Urt. v. - 6 O 441/91).