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Personengesellschaft | Voraussetzungen der Realteilung
Eine PersGes kann ihren Gewerbebetrieb gem. an einen ihrer Gesellschafter veräußern. Setzen sich die Gesellschafter zweier personenidentischer Gesellschaften, die jeweils einen Betrieb unterhalten, dergestalt auseinander, dass jeder der Gesellschafter einen Betrieb als Einzelunternehmen fortführt, liegt keine Realteilung vor. Hinweis: Zur Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung vgl. in diesem Heft Schoor ab S. 545 (F. 10 S. 669).