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BBK 12/2003 S. 4315

AfaA beim Updating von Standardsoftware

Kosten für den Erwerb eines Updates für Standardsoftware sind gem. rkr. (EFG 2003 S. 601) Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Eine zusätzliche Absetzung für außergewöhnliche technische

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oder wirtschaftliche Abnutzung auf die noch nicht vollständig abgeschriebene Software sei nicht möglich. Ferner weist das FG darauf hin, dass sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Standardsoftware im Regelfall an der von Hardware orientieren müsse.

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