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Pauschaler Vorsteuerabzug aus Reisekosten
Der Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach Pauschbeträgen setzt auch für 1996 voraus, dass der Unternehmer seinem Arbeitnehmer Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise im Inland nach Pauschbeträgen erstattet.
S. 538
Ein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwendungen wegen Mehrverpflegung bei einer Fahrtätigkeit ist gem. nicht zulässig.