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Aufwendungen für berufsbegleitendes Erststudium als Werbungskosten
Aufwendungen eines Bürokaufmanns für ein berufsbegleitendes erstmaliges Studium der BWL stellen gem. (BFH/NV 2003 S. 609) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Ebenso hat der (BFH/NV 2003 S. 620) und vom - VI R 113/00 (BFH/NV 2003 S. 609) für die Berufe eines Sozialversicherungsfachangestellten und Personalfachkaufmanns sowie Fernmeldehandwerkers und technischen Betriebswirts (IHK) entschieden.