Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 10/2003 S. 4308
Auswertung einer Betriebsprüfung ohne Schlussbesprechung
Betriebsprüfungsergebnisse sind nach dem (nrkr., BFH-Az.: IV B 42/03) ohne Schlussbesprechung unabhängig von einem Verzicht auf diese verwertbar. Ferner hat das FG Hamburg im Rahmen dieses Urteils darauf hingewiesen, dass mit der Aufhebung eines Gewinnfeststellungs-Änderungsbescheids, mit dem der Nachprüfungsvorbehalt aufgehoben worden war, letzterer wieder in Kraft tritt.