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Darlehen unter Angehörigen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Gibt ein Stpfl. aus seinem Betriebsvermögen seinem Kind Geld, das dieses dem Betrieb wieder als Darlehen zur Verfügung stellt, ist für den Schuldzinsenabzug gem.
S. 441
(BFH/NV 2003 S. 621) entscheidend, ob die Hin- und die Rückgabe des Geldes auf einem Gesamtplan beruhen.