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Zu- und Abfluss von Gesellschaftsleistungen
Buchungen von Zinsaufwand und Tantiemeansprüchen auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft führen gem. nrkr. (NZB eingel., BFH-Az.: VIII B 180/02, EFG 2002 S. 1297) erst im Jahr der Verbuchung zu Werbungskosten und Einnahmen des Gesellschafters. Vom Gesellschafter privat verwendete Einnahmen aus dem Verkauf von für die Gesellschaft eingekauften Waren seien unabhängig von der steuerlichen Behandlung bei der Gesellschaft in diesem Jahr oder in späteren Jahren und unabhängig von tatsächlichen Verständigungen zwischen der Gesellschaft und dem für deren Besteuerung zuständigen FA verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter im Jahr der Verwendung (Bezug: § 11 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG).