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BBK 6/2004 S. 4388
Kapitalgesellschaft | Ausschüttungsbelastung bei Vorabausschüttung
Auf eine Vorabgewinnausschüttung ist auch dann die Ausschüttungsbelastung herzustellen, wenn gem. (BFH/NV 2004 S. 231) diese von dem später festgestellten Jahresgewinn nicht gedeckt wird und dadurch ggf. Kapitalerhaltungsvorschriften verletzt werden.