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Personengesellschaft | Finanzplandarlehen des Kommanditisten (§ 15a EStG)
Ein Gesellschafterdarlehen des Kommanditisten gehört gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 24/03, EFG 2003 S. 996) nicht zu seinem Kapitalkonto i. S. des § 15a EStG, wenn es nicht am Ende jedes Wj zur Verrechnung mit Verlusten zur Verfügung steht. Dies gilt auch dann, wenn das Darlehen ein Finanzplandarlehen und die KG eine Publikumsgesellschaft ist.