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BBK 6/2004 S. 4388
Personengesellschaft | Verlustausgleichsverbot bei doppelstöckigen Personengesellschaften (§ 15a Abs. 1 EStG)
Gem. ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes Anwendung findet. Die bloße Abgabe einer Verlustübernahmeerklärung zugunsten der Gesellschaft erhöhe noch nicht das Kapitalkonto des Kommanditisten i. S. des § 15a EStG.