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Leistung der Kaskoversicherung nach Diebstahl eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw als Betriebseinnahme
Gem. dem ist die Leistung der Kaskoversicherung wegen Diebstahls eines zum BV gehörenden Pkw zumindest im Umfang der betrieblichen Nutzung auch dann Betriebseinnahme, wenn der Diebstahl während des Parkens vor der Wohnung des Betriebsinhabers und vor einer geplanten Privatfahrt begangen wurde. Ob ein Anteil in Höhe des privaten Nutzungsanteils als Privateinnahme anzusehen ist, bleibe offen.