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Voraussetzungen für die Ähnlichkeit zum beratenden Betriebswirt
Ein Stpfl. übt nur dann einen dem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf aus, wenn er gem. (BFH/NV 2003 S. 1413) über Kenntnisse in allen hauptsächlichen Bereichen der BWL verfügt. Auch wenn es mittlerweile „neue„ Hauptbereiche der BWL geben mag, ändere das nichts daran, dass auch Kenntnisse der „klassischen„ Hauptbereiche vorhanden sein müssten.