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Zulässigkeit von Chi-Quadrat-Tests und Zeitreihen-Vergleichen bei Betriebsprüfungen
Der Verdacht unvollständiger, ggf. manipulierter Aufzeichnungen aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Kassenbuchführung kann gem. , U durch einen sog. Chi-Quadrat-Test erhärtet werden. Das Maß der Zuschätzungen kann nach Ansicht des FG durch einen Zeitreihen-Vergleich ermittelt werden.