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Berichtigung des Vorsteuerabzugs aus Anzahlungen bei Rücktritt vom Vertrag
Nach Abgabe einer wirksamen Rücktrittserklärung kann nur ein neuer Vertragsabschluss die Leistungspflichten wieder begründen. Mit Abgabe der Erklärung wird gem. der Vertrag in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt. Damit stehe fest, dass die vereinbarte Lieferung nicht zustande komme. Trete der Auftraggeber wegen Verzögerung der Herstellungsarbeiten vom Werkvertrag zurück, sei der Vorsteuerabzug aus bereits geleisteten Anzahlungen im VZ des Rücktritts zu berichtigen.