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BBK 4/2004 S. 4378

Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers bei fehlendem Arbeitsplatz

Die Erforderlichkeit eines häuslichen Arbeitszimmers für eine dort ausgeübte Tätigkeit, für die kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist gem. nrkr. (EFG 2004 S. 98) nur dann gegeben, wenn die im Arbeitszimmer ausgeübte Tätigkeit einen nicht lediglich unwesentlichen Teil der Gesamttätigkeit ausmacht.

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