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Vorsteuerabzug aus nach dem und vor dem ausgestellten Rechnungen
Durch Art. 5 und 6 des StÄndG vom (BGBl I 2003 S. 2645) wurden die Bestimmungen der Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der Vereinfachung, Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung (Rechnungsrichtlinie, ABl. EG 2002 Nr. L 15 S. 24) in nationales Recht umgesetzt und die damit in Zusammenhang stehende Vorschrift für den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) neu gefasst. Die Änderungen sind am in Kraft getreten. Gem. gilt für nach dem und vor dem ausgestellte Rechnungen Folgendes: Für Zwecke des Vorsteuerabzugs ist es bei einer vor dem ausgestellten Rechnung nicht zu beanstanden, wenn diese nicht alle sich aus § 14 Abs. 4 und § 14a UStG i. d. F. des StÄndG 2003 ergebenden Angabe...