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BBK 1/2004 S. 4365

Sachbezugswerte 2004

(1) Die neuen Sachbezugswerte sind nach Zustimmung des Bundesrats (BGBl 2003 I S. 2103) ab 2004 anzuwenden. Der Sachbezugswert beträgt insgesamt in den alten Ländern 389,45 € und in den neuen Ländern 371,75 €. Der Wert für Verpflegung wird auf 197,75 € erhöht. Er setzt sich zusammen aus 43,25 € für das Frühstück und jeweils 77,25 € für Mittag- und Abendessen. Der Wert für Unterkunft steigt in

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den alten Ländern auf 191,70 €, in den neuen Ländern auf 174,00 €. (2) Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Hiernach...

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