Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalverkehrsteuer; | Zweigniederlassung als Teilbetrieb i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 3 KVStG
Nach dem erfüllen die Merkmale einer Zweigniederlassung i. S. des § 13 HGB im Regelfall die Voraussetzungen eines Teilbetriebs i. S. des § 9 Abs. 2 Nr. 3 KVStG 1972. Die Merkmale einer Zweigniederlassung sind: sie muß räumliche Selbständigkeit besitzen; sie muß sachlich die gleichen, nicht notwendigerweise alle gleichartigen Geschäfte wie die Hauptniederlassung tätigen; sie muß auf eine gewisse Dauer angelegt sein; die äußere Einrichtung muß der einer Hauptniederlassung ähnlich sein (eigenes Geschäftslokal, gesonderte Buchführung usw.) und der Leiter der Zweigniederlassung muß die Befugnis zu selbständigem Handeln in nicht ganz unwesentlichen Angelegenheiten haben.