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BBV 3/2004 S. 6

Eigenheimzulage: Folgeobjekt bei Ehegatten

Haben Eheleute vor der Eheschließung ein Objekt gemeinsam erworben und für einen von ihnen war die Förderung des Miteigentumsanteils nur als Folgeobjekt möglich, können die Eheleute ab dem Jahr der Eheschließung bis zum Ende des Förderzeitraums die volle Eigenheimzulage für die Wohnung insgesamt als Zweitobjekt erhalten ().

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