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Umsatzsteuer; | Erwerb eines Grundstücks durch Ehefrau und anschließende Vermietung an Unternehmer-Ehemann (§ 15 UStG 1980; § 42 AO)
Erwirbt die Ehefrau eines Arztes ein Haus, in das sie eine Arztpraxis einrichten läßt, und vermietet sie diese ihrem Ehemann, steht ihr wegen Mißbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auch bei Option für die Umsatzsteuerpflicht der Vermietungsumsätze kein Vorsteuerabzug zu, wenn sie die laufenden Aufwendungen für das Grundstück und den Kapitaldienst nicht aus der Miete und aus sonstigem eigenen Einkommen decken kann und deshalb auf zusätzliche Zuwendungen ihres Ehemannes in nicht unwesentlichem Umfang angewiesen ist (). Zum Kapitaldienst zählen dabei auch Beiträge zu Lebensversicherungen, die zur Darlehenstilgung verwendet werden sollen, soweit der Vermieter-Ehegatte Versicherungsnehmer ist.