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Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Ferienwohnungen weiter präzisiert. Die Finanzverwaltung hat nunmehr darauf reagiert und die Erläuterungen zur Anwendung dieser Rechtsprechung im 98/03II zusammengefasst.