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Lohnsteuer; | Werbungskosten bei Empfängern von Auslandsdienstbezügen (§ 9 EStG)
Bei AN, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sind die Bezüge für eine Tätigkeit im Ausland insoweit, als sie den Arbeitslohn übersteigen, der dem AN bei einer gleichwertigen Tätigkeit am Ort der zahlenden öffentlichen Kasse zustehen würde, steuerfrei (§ 3 Nr. 64 EStG i. d. F. des StÄndG 1992). Soweit der Arbeitslohn nach § 3 Nr. 64 EStG steuerfrei ist, dürfen WK nur entsprechend dem Verhältnis des steuerpflichtigen Teils des Gehalts zum Gesamtbetrag der Bezüge abgezogen werden (,BStBl 1989 II 351). Der einem Auslandsbediensteten gezahlte Mietzuschuß und das Auslandskindergeld stellen Gehaltsbestandteile dar und sind deshalb in den Aufteilungsmaßstab für den WK-Abzug einzubez...