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BFH: Korrekturposten für Einlage zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos
Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, führen regelmäßig zum Ansatz eines Korrekturpostens. Dies hat nach Ansicht des , zur weiteren Folge, dass (abweichend vom Wortlaut des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG) Verluste späterer Wirtschaftsjahre bis zum Verbrauch dieses Postens auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Darüber hinaus hat der BFH festgestellt, dass die Klage eines Kommanditisten gegen einen Bescheid zur Feststellung des verrechenbaren Verlusts auch dann zulässig ist, wenn die Einspruchsentscheidung an die Kommanditgesellschaft gerichte...