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BFH 22.09.1992 VIII R 7/90

Einkommensteuer; | Veräußerung eines Kommanditanteils ,,mit Wirkung vom 1. Januar'' eines Jahres (§ 16 EStG)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Bei Veräußerung eines Anteils an einer PersGes, der nach der vertraglichen Vereinbarung der Beteiligten ,,mit Wirkung vom 1. Januar'' eines Jahres verkauft wird, ist nicht allein auf den Wortlaut des Vertrags abzustellen, sondern unter Würdigung aller Umstände zu entscheiden, welchem Feststellungszeitraum der Veräußerungsgewinn zuzurechnen ist (Anschluß an ,BStBl II 707). (2) Der Vertrag ist grundsätzlich, sofern die Abmachung des Zeitpunkts ,,mit Wirkung vom 1. Januar'' von den Beteiligten klar getroffen und nicht tatsächlich schon früher vollzogen ist, erst in diesem Jahr, nicht schon am 31. Dezember des Vorjahres realisiert (Abgrenzung zum a. a. O.).

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