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Eheverträge
nach den Urteilen des BGH und des BVerfG
Die Ausgangslage
In einer viel beachteten Entscheidung setzte das BVerfG in seiner Entscheidung v. neue Maßstäbe bei der Kontrolle der Wirksamkeit von Eheverträgen. Der BGH und die überwiegende Meinung in der Literatur waren bisher der Auffassung, dass der Eheschließungsfreiheit die Ehevertragsfreiheit folge. Das BVerfG verlangt nunmehr, mittels einer Inhaltskontrolle zu überprüfen, ob einer der Partner wirtschaftlich unzumutbar belastet wird und ob er den ihn derart benachteiligenden Ehevertrag in einer strukturell ungleichen Lage unterschrieben hat. Die Instanzgerichte entschieden in der Folgezeit widersprüchlich.
Das BVerfG hat Eheverträge lediglich am Maßstab von Art. 6 Abs. 4 GG i. V. mit Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 2 GG gemessen. Jedoch stellte sich die Umsetzung des Urteils in die zivilrechtliche Praxis als schwierig heraus, so dass es keine verlässliche Planungsgrundlage mehr gab. Besonders betroffen waren Unternehmer, die durch die Gestaltung des Ehevertrags häufig den Schutz ihres Unternehmens im Auge hatten. Es bestand die große Gefahr, durch eine angreifbare Ehevertragsgestaltung im Falle der Ehescheidung wegen Nichtigkeit des Vertrags in die gesetzlich vorgesehenen Scheidungsfolgen zu geraten, was zu einem (u. U...