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BBV Nr. 2 vom Seite 23

Ausschlagung einer Erbschaft gegen Versorgungsleistungen

Wann lohnt sich das?

Dirk Errestink

Worum geht es?

Die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist eine bekannte Gestaltungsvariante. Dagegen ist die Ausschlagung einer Erbschaft gegen Versorgungsleistungen eine weniger verbreitete Gestaltungsmöglichkeit.

Im Regelfall schlägt der Erbe die Erbschaft aus, wenn er wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die im Zusammenhang mit der Erbschaft bestehenden Belastungen zu tragen. Dies ist dann der Fall, wenn der Nachlass überschuldet ist oder unabgestimmte Nachfolgeregelungen dazu zwingen. Nach erster Sichtung des zukünftigen Nachlasses steht der potentielle Erbe vor der Entscheidung, ob die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Die Ausschlagung zieht einen erheblichen Nachteil mit sich: auf jegliche dem Erben zugedachte Versorgung wird ebenfalls verzichtet.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte darin bestehen, dass der Erbe die Erbschaft ausschlägt und von dem nunmehr zum Erben Berufenden Versorgungsleistungen erhält.S. 24

Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft führt regelmäßig dazu, dass die Erbschaft unmittelbar demjenigen zufällt, der Erbe wäre, wenn der Ausschlagende nicht gelebt hätte. Derjenige, der die Erb...

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