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Weitergeleitete Vermittlungsprovision
Ertragsteuerliche Behandlung beim Investor
Vermittlerbetriebe für Versicherungen und Kapitalanlagen (z. B. Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen) heften sich im allgemeinen auf ihre Fahnen, ihre Kunden während der gesamten Laufzeit deren Investition zu informieren, zu beraten und den größtmöglichen Nutzen für die Vorgaben der Kunden auszuarbeiten. Provisionen aus derartigen Investments werden häufig an den Investor weitergeleitet.
Davon zu unterscheiden (und hier nicht untersucht) sind Provisionen des Vermittlers für den Abschluss eigener Versicherungen.
Steuerpflichtige Einnahmen beim Investor oder Aufwandsminderung bei der Investition?
Die Rechtsprechung zu diesem Thema zeigte sich bislang uneins, erst in letzter Zeit ist eine Tendenz bemerkbar.
Im Bereich der Immobilienfonds führten insbesondere die und IX R 33/98 die Rechtsprechung zur steuerrechtlichen Behandlung von weitergeleiteten Provisionen fort. Gelten für andere Investitionsformen wie Versicherungen und Schiffsbeteiligungen andere Regeln oder ist die Rechtsprechung evtl. auf sämtliche Anlageformen übertragbar? S. 20
Geschlossene Immobilienfonds
Bei geschlossenen Immobil...