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Abgabenordnung; | Heilung eines Bekanntgabemangels durch Einspruchsentscheidung (§§ 124, 155 AO)
Ist der ESt-Bescheid nicht wirksam geworden, weil er den Ehegatten nur in einer Ausfertigung zugesandt wurde, obwohl sie einander - da die Ehefrau die Steuererklärung nicht unterschrieben hatte - nicht zu Empfangsbevollmächtigten bestellt hatten, so kann dieser Bekanntgabemangel nach dem durch fehlerfreie Zustellung der Entscheidung über den von beiden Ehegatten erhobenen Einspruch geheilt werden. Auch wenn einer solchen Einspruchsentscheidung die Wirkung einer erstmaligen Steuerfestsetzung zukommt, bedarf es nicht der nochmaligen Durchführung eines Einspruchsverfahrens, da bereits dem Zweck eines außergerichtlichen Vorverfahrens i. S. des § 44 Abs. 2 FGO entsprochen wurde.