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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9132/99 EFG 2004 S. 690 Nr. 9

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 96

Zur Abgrenzung zwischen Leistungsaustausch und Schadenersatz bei Verzicht auf die weitere Verfolgung eines Anstellungsanspruchs

Leitsatz

War Grundlage der Einigung zwischen dem Empfänger und dem Zahlenden eine unterschiedliche Beurteilung über einen vom Empfänger behaupteten Weiterbeschäftigungsanspruch, und zahlte das Unternehmen einvernehmlich für einen Verzicht des Empfängers auf weitere Durchsetzungsversuche, also zur Bereinigung einer bestehenden Unsicherheit, so handelt es sich um Zahlung gegen eine Verzichtsleistung des Empfängers (steuerbare Leistung des Empfängers).

Die Beweislast für das Vorliegen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs liegt bei den Finanzbehörden, da es sich hierbei um ein sog. tatbestandsbegründetes Besteuerungsmerkmal handelt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 690 Nr. 9
IAAAB-17646

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 10.11.2003 - 9 K 9132/99

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