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Rechtsberatung | unzulässige Rechtsberatung aus dem Ausland
Der deutsche Staatsangehörige, der einer im Inland ansässigen Partei in einer Auseinandersetzung mit im Inland ansässigen deutschen Staatsangehörigen, die allein deutsches Recht betrifft, einen rechtlichen Rat erteilt, unterliegt den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes. Das gilt auch dann, wenn er vom Ausland aus (hier: im niederländischen Grenzgebiet als Vorstandsvorsitzender einer niederländischen Stiftung zur Schuldnerberatung) tätig ist (, MD 2004, 338).