Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Anrechnung einer Zulage auf kommende Lohnerhöhungen
Hat sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anrechnung übertariflicher Zulagen „auf kommende Lohnerhöhungen„ vorbehalten, ist eine nach Beginn der Lohnerhöhung erklärte Anrechnung sowohl für den zurückliegenden Zeitraum als auch für die zukünftige Laufzeit des Lohntarifvertrags unwirksam ().