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Wohnungseigentum | Vollmachtsnachweis im Gerichtsverfahren
Wird im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren die Vollmacht eines Verfahrensbevollmächtigten gerügt, so bedarf es zum Nachweis der öffentlichen Beglaubigung der Vollmachtsurkunde. Das Verlangen nach einer solchen öffentlich beglaubigten Urkunde ist jedoch schikanös und daher unbeachtlich, wenn keine Zweifel an der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verfahrensbevollmächtigten bestehen ().