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Lohnsteuer | Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt und im Bereich der Fischerei
Der Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezugs „Beköstigung„ für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom an auf einheitlich 198 € monatlich angehoben. Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei blieben die Werte unverändert: Frühstück 42 €, und für Mittag- und Abendessen jeweils 78 € monatlich. Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab (weiterhin) monatlich 45 €, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 22,50 €. Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen. Die neuen Sachbezugswerte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für den Arbeitslohn, der für einen ...