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Abgabenordnung | keine Aussetzung der Vollziehung bei der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Wertpapierveräußerungsgeschäften für Veranlagungszeiträume ab 1999
Der Zweite Senat des (NWB EN-Nr. 354/2004) entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die VZ 1997 und 1998 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist, soweit die Vorschrift Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass der Befund eines strukturellen Vollzugsdefizits sich nicht ohne weiteres auf die Folgejahre übertragen lässt, weil sich die einfachgesetzliche Lage mit Wirkung ab dem VZ 1999 deutlich gewandelt hat. Gemäß gilt daher Folgendes: (1) ESt-Festsetzungen für die VZ 1997 und 1998: In anhängigen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist – bei Zulässigkeit des Rechtsbehelfs – ein Änderungsbescheid zu erlassen und eine Best...BStBl 2003 I S. 338BStBl 2003 I S. 482