Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten als Zollschuldner im
Versandverfahren
Entziehen aus der zollamtlichen
Überwachung
Eingangsabgaben
Leitsatz
1. Werden im Versandverfahren
befindliche Waren bei einer Person abgeladen, die nicht zugelassener
Empfänger ist, liegt regelmäßig ein Entziehen aus der
zollamtlichen Überwachung vor, das zum Entstehen der Zollschuld
führt.
2. Der Hauptverpflichtete hat als
Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens die Waren innerhalb
der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur
Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der
Bestimmungsstelle zu gestehen.
3. Die Inanspruchnahme des
Hauptverpflichteten ist aufgrund seiner besonderen Garantenstellung im
Versandverfahren unabhängig von der Feststellung weiterer Zollschuldner
nicht zu beanstanden. Etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus der
Reihenfolge der in Art. 203 Abs. 3 ZK als mögliche Zollschuldner
aufgelisteten Personen, denn in Art. 96 ZK ist die Reihenfolge und Gewichtung
der Verpflichteten anders geregelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAB-17439
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.11.2003 - 11 K 200/00
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