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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 1761/98

Gesetze: AO 1977 § 162 Abs. 1, AO 1977 § 162 Abs. 2

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen

Körperschaftsteuer 1995

Gewerbesteuermeßbetrag 1995

Umsatzsteuer 1995, ges. Feststellung der Eigenkapitalgliederung zum und ges. Verlustfeststellung

Leitsatz

1. Ist ein Steuerpflichtiger seiner Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen nicht nachgekommen, ist das FA berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Will der Steuerpflichtige eine abweichende Schätzung herbeiführen, ist er gehalten, erweisbare Tatsachen oder Erfahrungssätze vorzutragen, die geeignet sind, einen anderen als den vom FA geschätzten Betrag als wahrscheinlicher erscheinen zu lassen.

2. Hat ein Steuerberater mit seiner Unterschrift unter den Jahresabschluss ausdrücklich bestätigt, dass dieser Jahresabschluss von ihm erstellt worden sei und den gesetzlichen Vorschriften entspreche, kann dieser Jahresabschluss nicht für einen anderen als den bezeichneten Steuerpflichtigen Geltung haben.

Fundstelle(n):
LAAAB-17431

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Sächsisches FG, Urteil v. 21.05.2002 - 1 K 1761/98

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