Verdeckte Gewinnausschüttung durch Erstattung von
Reisekosten und Zahlung von Beraterhonoraren an eine dem Gesellschafter
nahestehende Person
Körperschaftsteuer 1993 bis
1997
Gewerbesteuer 1993
Gewerbesteuermessbetrag
1993 bis 1997
Umsatzsteuer 1993 bis 1997
Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes zum
bis 1997
Verlustfeststellung KSt. bis 1997 und
Feststellung d. verwendb. Eigenkapitals nach
§ 47 KStG
bis 1997
Leitsatz
1. Erstattet eine GmbH an eine dem
Gesellschafter nahestehende Person Aufwendungen für eine Reise nach
Korsika ohne entsprechende Abrechnungsunterlagen, ist darin eine verdeckte
Gewinnausschüttung zu sehen, da die Kostenerstattung einem Fremdvergleich
nicht standhält.
2. Zur Behandlung des Honorars aus
einem Beratervertrag einer GmbH mit einer einem Gesellschafter nahestehenden
Person als verdeckte Gewinnausschüttung, wenn unklar ist, wofür das
Honorar bezahlt worden ist.
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