Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger
Neuanstellung bei einer anderen Firma derselben Unternehmer
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Eine steuerbegünstigte Abfindung
i.S. der §§ 3 Nr. 9, 24 Nr. 1 Buchst. a, 34
EStG kann auch dann vorliegen, wenn zwar
ein „einvernehmlicher„ Aufhebungsvertrag geschlossen und der
entlassene Arbeitnehmer zeitgleich mit teilweise identischen Aufgaben wie
bisher bei einem anderen Unternehmen der hinter seinem bisherigen Arbeitgeber
stehenden Personen als Geschäftsführer angestellt wird, wenn aber die
wesentliche Ursache für die Entlassung die Unerreichbarkeit der vom
bisherigen Arbeitgeber verfolgten Geschäftszwecke und die beabsichtigte
Aufgabe des Tätigkeitsbereichs des Entlassenen ist und mit der Abfindung
der Verlust des Arbeitsplatzes und nicht etwa bereits entstandene
Vergütungsansprüche abgegolten werden sollen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAB-17425
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 05.12.2000 - 4 K 10881/98
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