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IWB Nr. 6 vom Seite 281 Fach 11a Seite 736

EuGH-Verfahrensreport: Indirekte Steuern (Stand: Dezember 2003)

von Oberregierungsrätin Barbara Schmitt, Brüssel

Teil I: Urteile

1. Rs. C-8/01 (Assurandør-Societetet)

Urt. v.

Zu Sachverhalt und Rechtsfrage vgl. IWB F. 11a S. 521 f. und 682.

Tenor:

1. Art. 13 Teil B Buchst. a der 6. MWSt-Richtlinie (77/388/EWG) ist dahin auszulegen, dass Bewertungen von Kraftfahrzeugschäden, die eine Vereinigung, deren Mitglieder Versicherungsgesellschaften sind, für ihre Mitglieder durchführt, weder Versicherungsumsätze noch dazugehörige Dienstleistungen, die von Versicherungsmaklern und -vertretern erbracht werden, im Sinne dieser Vorschrift darstellen.

2. Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Sechsten Richtlinie (77/388) ist dahin auszulegen, dass die Gewährung der Befreiung von der Mehrwertsteuer aufgrund dieser Vorschrift für eine Vereinigung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die auch im Übrigen den Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt, abzulehnen ist, wenn eine reale Gefahr besteht, dass die Befreiung für sich genommen unmittelbar oder in der Zukunft zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann.

3. Eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die es ermöglicht, eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung zu gewähren, wenn zweifelhaft ist, ob dies...

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