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BBK Nr. 5 vom Seite 209 Fach 13 Seite 4600

Handels- und steuerrechtliche Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts

von Dipl.-Finanzw. (FH) Hans Walter Schoor, Kemmenau
Kernaussagen

Der Geschäftswert verkörpert eine Reihe von Faktoren, die die Gewinnaussichten eines Unternehmens entscheidend mitbestimmen. Dabei wird zwischen originärem und derivativem Geschäftswert unterschieden. Der originäre Geschäftswert ist nicht bilanzierbar. Für den derivativen Geschäftswert gibt es handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht, verbunden mit der Verpflichtung zur Abschreibung. Steuerrechtlich wird der derivative Geschäftswert innerhalb einer gesetzlich festgelegten fiktiven Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben.


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Kurzgliederung

I.
Einführung
III.
Bilanzierung in der Handelsbilanz
II.
Begriff „Geschäftswert„
IV.
Bilanzierung in der Steuerbilanz

I. Einführung

Der Wert eines Unternehmens beruht nicht nur auf seiner Vermögenssubstanz, also den materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern abzgl. der Betriebsschulden. Über diesen Substanzwert hinaus gibt es einen dem Unternehmen als solchem innewohnenden Wert, der im Geschäftsleben als selbständiges Wirtschaftsgut anerkannt und bei Unternehmensveräußerungen honoriert wird, den sog. Geschäfts- oder Firmenwert, auch Goodwill oder Unternehmenswert genannt. Wer einen gewerblichen Betrieb oder T...

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