OFD Erfurt - S 2257 A - 06 - L 221

§ 15 EStG; Einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter;

Bezug:

Die Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter wurden bisher als Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG behandelt. Diesbezüglich war ein Wandel in der Rechtsprechung des BFH (siehe dazu insbesondere BStBl 2000 II S. 610) und eine Änderung der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, ersichtlich durch den Erlass des Prostitutionsgesetzes vom (BGBl 2001 I S. 3983), zu verzeichnen. Die Vertreter der Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind daher der Auffassung, dass selbstständig tätige Prostituierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG erzielen. Dies führt auch zur Gewerbesteuerpflicht, da insoweit die Voraussetzungen eines Gewerbetriebes im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG gegeben sein können.

OFD Erfurt v. - S 2257 A - 06 - L 221

Fundstelle(n):
XAAAB-17359