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Steuerberatung | Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG)
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines StB begründet die Vermutung, dass dieser in Vermögensverfall geraten ist, ohne dass es darauf ankommt, ob der insolvent gewordene StB selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat. Ebenso wenig ändert der Umstand, dass der StB im Rahmen des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan aufgestellt und den Gläubigern vorgelegt hat, etwas daran, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und damit grds. die Vermutung des Eintritts des Vermögensverfalls besteht. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse des StB, die Voraussetzung für die Berufszulassung sind und von deren Vorliegen im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens grds. nicht ausgegangen werden kann, sind erst wieder hergestellt, wenn der StB mit seinen Gläu...