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Krankenversicherung | durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz 2004
Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat mit Bek. v. (BAnz Nr. 44 v. S. 4121) den durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zum Stichtag und den für versicherungspflichtige Studenten und Praktikanten maßgebenden Beitragssatz veröffentlicht. Danach beträgt der durchschnittliche Beitragssatz 14,3 v. H.; der nach § 245 SGB V für versicherungspflichtige Studenten und Praktikanten maßgebende Beitragssatz beträgt 10 v. H. Dieser Beitragssatz gilt für versicherungspflichtige Studenten vom Beginn des Wintersemesters 2004/2005 bis zum Beginn des Wintersemesters 2005/2006 und für Praktikanten vom bis zum .