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Arbeitsrecht | Abwerbeanruf bei Mitarbeitern am Arbeitsplatz
Das Abwerben fremder Mitarbeiter als Teil des freien Wettbewerbs ist grundsätzlich erlaubt und verstößt nur bei Einsatz unlauterer Mittel oder Verfolgung unlauterer Zwecke gegen das Wettbewerbsrecht. Wenn Mitarbeiter eines Wettbewerbers erstmalig durch Telefonanruf am Arbeitsplatz zum Zweck der Abwerbung angesprochen werden, ist dies nur dann als wettbewerbswidrig zu beurteilen, wenn der Anruf über eine Erstkontaktaufnahme hinausgeht. Diese muss sich darauf beschränken, das Interesse des Angerufenen am Gespräch als solchem festzustellen, bei Interesse die zu besetzende Stelle kurz zu umschreiben und ggf. eine Fortsetzung des Gesprächs außerhalb des Arbeitsplatzes zu verabreden ().