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Einkommensteuer | Ablösung wiederkehrender Bezüge aus einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung durch Einmalzahlung (§ 34 EStG 1997; § 21 Abs. 1 UmwStG 1977/1995)
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das von BFH-Rspr. und FinVerw (R 139 Abs. 11 EStR 2001; ebenso für Beteiligungen i. S. des § 17 EStG i. V. mit R 140 Abs. 7 Satz 2 EStR 2001) für Fälle der Veräußerung eines Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge gewährte Wahlrecht, die wiederkehrenden Bezüge erst bei ihrem Zufluss als nichtbegünstigte nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb stl. zu erfassen, sobald und soweit deren Summe den Buchwert zzgl. der Veräußerungskosten übersteigt, ist auch auf diejenigen Fälle zu erstrecken, in denen die Besteuerung nach § 21 Abs. 1 UmwStG 1977/1995 i. V. mit § 16 EStG vorzunehmen ist. (2) Die Ablösung wiederkehrender Bezüge aus einer Betriebs- oder Anteilsveräußerung durch eine Einmalzahlung kann als Veräußerungserlös tarifbegünstigt sein (Bestätigung des Senatsurt. v. - X R 79/90, BFHE 165 S. 75). (3) I...