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Sozialversicherung; | Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Arbeitsentgelt i. S. von § 115 SGB X
Nach § 115 Abs. 1 SGB X geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über, soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbringt. Vertraglich zugesichertes Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Arbeitsentgelte i. S. des § 115 Abs. 1 SGB X; soweit die Bundesanstalt für Arbeit anstelle des Arbeitgebers gleichwohl Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 4 AFG erbringt, gehen die Forderungen des Arbeitnehmers auf die Bundesanstalt für Arbeit über. Der Forderungsübergang kommt jedoch nur insoweit in Betracht, als die Bundesanstalt für Arbeit in den Monaten Arbeitslosengeld geleistet hat, in denen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu zahlen waren (