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Betriebsverfassung; | Mitbestimmung bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen erstreckt sich auf kollektive Tatbestände (). Wird die Tariflohnerhöhung gegenüber einzelnen Arbeitnehmern aus Leistungsgründen angerechnet, während sie an andere voll weitergegeben wird, ist regelmäßig von einem kollektiven Tatbestand auszugehen. Das gleiche gilt bei einer Anrechnung bei Arbeitnehmern, die nach Auffassung des Arbeitgebers zu viele Tage infolge Krankheit gefehlt haben. Wird dagegen die Tariflohnerhöhung gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer mit Rücksicht darauf angerechnet, daß dieser trotz Umsetzung auf einen tariflich niedriger bewerteten Arbeitsplatz unverändert die bisherige Vergütung erhält, handelt es sich i. d. R...